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Channel: Kommentare zu: Der Fall Edathy im Prüfungsgespräch
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Von: Augustin

Sehr geehrter Herr Werkmeister, aus meiner Sicht wäre es ein gravierender Fehler bei Nichtvorliegen einer strafbaren Vortat durch Edathy die Strafbarkeit von Friedrich und Gabriel pauschal zu...

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Von: Ein Gast

Der § 353b setzt in Absatz 1 einen Amtsträger oder einen für den öffentlichen Dienst besonders verpflichteten voraus. Ist ein Bundestagsabgeordneter ein Amtsträger? Diese Frage wird meines Wissens auch...

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Von: rawed

BundesAMT des Inneren

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Von: Ein weiterer Gast

Friedrich war zumindest Bundesminister. Das macht ihn in jedem Fall zu einem Amtsträger.

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Von: Augustin

Friedrich war fraglos Amtsträger, fraglich ist es jedoch bei Gabriel. Abgeordnete sind unstreitig keine Amtsträger, vgl. Fischer, § 11 Rn. 16 u. § 353b. Rn. 5. Es kann aber sowieso dahinstehen, da...

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Von: Der Fall Edathy im Lichte der StPO | Juraexamen.info

[…] Auf die Strafbarkeit von Amtsträgern, die den ehemaligen Abgeordneten Edathy (angeblich) vor strafrechtlichen Ermittlungen warnten, wurde hier bereits an anderer Stelle eingegangen (Der Fall Edathy...

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